Allgemeine Geschäftsbedingungen eisbedarf365
Geltungsbereich & Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen eisbedarf365 und Ihrem Unternehmen (“Abnehmer”) geschlossenen Verträge, insbesondere für Bestellungen über unsere Website und unseren Online-Shop. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen eisbedarf365 und dem Abnehmer schriftlich vereinbart wurden. Der Abnehmer stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den AGB von eisbedarf365 auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Abnehmers unwidersprochen bleiben.
1.2 Inhaber der Website eisbedarf365.de sowie Vertragspartner des Abnehmers ist
Sweet Depot DG GmbH (kurz „eisbedarf365“)
Franz-Werfel-Straße 6
3100 St. Pölten
Österreich
UID: ATU76805067
E-Mail: office@eisbedarf365.de
1.3 Personenbezeichnungen umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
1.4 Vertragspartner (“Abnehmer”) von eisbedarf365 ist grundsätzlich jenes Unternehmen, das die Bestellung aufgibt. Der Abnehmer bestätigt durch die Angabe seiner UID-Nummer, Unternehmer im Sinne des § 1 UGB zu sein. Sollte sich Gegenteiliges herausstellen, ist eisbedarf365 jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
1.5 Änderungsvorbehalt: eisbedarf365 ist berechtigt, die AGB zu aktualisieren und anzupassen („Änderung“). Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen AGB, abrufbar unter eisbedarf365.de/allgemeine_geschaeftsbedingungen/.
1.6 Erfüllungsort: Als Erfüllungsort gilt der österreichische Firmensitz von eisbedarf365.
Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote von eisbedarf365 auf deren Website bzw. im Online-Shop sind hinsichtlich der Verfügbarkeit der Produkte freibleibend und unverbindlich. Details zu den Produkten entnehmen Sie bitte den zum Zeitpunkt der Bestellung abrufbaren Produktbeschreibungen. Abbildungen der Produkte stellen lediglich Symbolfotos dar.
2.2 Bei den Produkten handelt es sich grundsätzlich um solche für den gewerblichen Einsatz. Dementsprechend werden einzelne Maschinen z.B. mit dem entsprechenden Stromanschlusskabel, jedoch ohne Stecker geliefert. Der Abnehmer kann daraus keine Ansprüche gegenüber eisbedarf365 ableiten. Eine Extrasicherung muss für alle Eismaschinen gegeben sein und die Eismaschinen müssen ordnungsgemäß und direkt angeschlossen werden. eisbedarf365 empfiehlt, den Anschluss von einem konzessionierten Fachunternehmen (Elektriker) vornehmen zu lassen. auch unten Punkt 7.3.
2.3 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt noch kein Angebot von eisbedarf365 dar. Erst durch die Abgabe einer Bestellung gibt der Abnehmer ein verbindliches Angebot ab.
2.4 Die Zusendung einer elektronischen Bestellbestätigung durch eisbedarf365 stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Ein Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme durch eisbedarf365 zustande (z.B. durch ein Lieferaviso oder spätestens durch Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. Abnehmer oder Abholung der Ware durch den Abnehmer).
2.5 Übermittelt eisbedarf365 dem Abnehmer auf dessen Anfrage ein Angebot, so ist eisbedarf365 daran 7 Werktage ab Ausstellungsdatum gebunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
2.6 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages eine Bestellung erfolgt.
Preise, Versandkosten & Zahlungsbedingungen
3.1 Preise: Es gelten die am Tag der Bestellung auf der Webseite von eisbedarf365 ausgewiesenen Preise. Dies gilt auch für Nachbestellungen, welche nicht über die Webseite erfolgen.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich um Netto-Preise exkl. USt, exkl. Versandkosten und exkl. Verpackung (z.B. Paletten). Die Versandkosten finden Sie in unserer Versandkostenübersicht: https://eisbedarf365.de/versand-lieferung/Kosten einer gesonderten Versendung (z.B. Express) hat der Abnehmer immer selbst zu tragen.
3.3 Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, ist eisbedarf365 berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessen Preisen in Rechnung zu stellen.
3.4 Der Abnehmer hat grundsätzlich alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zur Gänze zu tragen. Dies gilt insbesondere bei einer Lieferung in ein Nicht-EWR-Land.
3.5 Zahlungsarten: Wir akzeptieren grundsätzlich folgende Zahlungsarten:
Vorauszahlung
Pay Pal
Kreditkarten (VISA, Mastercard)
SOFORT Überweisung
3.6 eisbedarf365 behält sich vor, einzelne Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.7 Verzugszinsen & Inkassokosten: Bei Zahlungsverzug werden 10 % p.a. verrechnet. eisbedarf365 behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vor. Zusätzlich hat der Abnehmer die durch das notwendige Einschreiten eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten laut RATG zu übernehmen.
3.8 Bei eisbedarf365 einlangende Zahlungen werden zuerst auf Zinsenzinsen, dann auf Zinsen und Nebenspesen und letztlich auf das aushaftende Kapital angerechnet.
Eigentumsvorbehalt
4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von eisbedarf365. Im Falle des Zahlungsverzuges des Abnehmers ist eisbedarf365 berechtigt, seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
4.2 Veräußert der Abnehmer die Ware weiter, tritt er bereits jetzt und unabhängig von einem allfälligen Zahlungsverzug sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten bis zur Höhe des jeweils vereinbarten Kaufpreises, inkl. Lieferkosten und allfälliger Mahngebühren sowie Verzugszinsen, an eisbedarf365 ab. Der Abnehmer hat diesfalls seinen Abnehmer zu verständigen und eisbedarf365 die nötigen Daten zu übermitteln, damit diese ihre Ansprüche durchsetzen kann.
Lieferung & Annahmeverzug
5.1 Lieferzeit: Wenn nicht anders vereinbart, bemüht sich eisbedarf365 innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsbestätigung die Ware zu versenden. Bei bereits bekannten, abweichenden Lieferfristen findet sich ein Hinweis auf der jeweiligen Produktseite. Dem Abnehmer erwachsen keine Ansprüche aus Lieferungsverzug, es sei denn dieser wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von eisbedarf365 verursacht.
5.2 Lieferung: Die Lieferung erfolgt entweder durch einen von eisbedarf365 ausgewählten Logistikpartner (anerkanntes Transportunternehmen) oder durch eisbedarf365 selbst. eisbedarf365 behält sich vor, die Bestellung in Teillieferungen zu liefern. Dadurch zusätzlich anfallende Kosten übernimmt eisbedarf365. Der Abnehmer trägt das Risiko des Transports.
5.3 Annahmeverzug: Befindet sich der Abnehmer in Annahmeverzug, ist eisbedarf365 berechtigt, die Ware einzulagern. Dafür wird eine Lagergebühr von € 5,– pro angefangenen Kalendertag in Rechnung gestellt. Gleichzeitig bleibt eisbedarf365 berechtigt, auf Vertragsverfüllung zu bestehen. Der Abnehmer wird dadurch nicht von seiner Zahlungspflicht befreit. Alternativ ist eisbedarf365 berechtigt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist (z.B. 14 Tage) vom Vertrag zurück zu treten und die Ware anderweitig zu verwerten; in diesem Fall gilt überdies eine Konventionalstrafe von 30% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch € 500,– als vereinbart. Die durch den Annahmeverzug entstehenden Kosten (z.B. Rücktransport, erneute Zustellung, Anwalts- und Mahnkosten) sind jedenfalls vom Abnehmer zu bezahlen.
Rücktrittsrecht
6.1 Bedingt dadurch, dass eisbedarf365 nicht selbst Hersteller der zu lieferenden Waren ist, behält sich eisbedarf365 das Recht vor, vom Vertrag zurück zu treten, wenn sich ohne Verschulden von eisbedarf365 Schwierigkeiten bei der Herstellung oder Lieferung durch den Erzeuger der Waren ergeben. Der Abnehmer kann daraus keine Ansprüche (z.B. Schadenersatz) ableiten.
Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz
7.1 Soweit nicht produktbedingt eine Gewährleistung ausgeschlossen werden kann, gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung, wobei die Frist zur Geltendmachung etwaiger Sachmängel gegenüber eisbedarf365 auf sechs Monate verkürzt wird. Der Abnehmer hat zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
7.2 Der Abnehmer hat die übernommene Ware umgehend auf etwaige Mängel zu untersuchen und bei Feststellung eines solchen eisbedarf365 unverzüglich und schriftlich (längstens binnen drei Tagen ab Übernahme) darüber in Kenntnis zu setzen bzw. dies noch bei Übernahme gegenüber dem Lieferanten zu vermerken. Während dieser Zeit hat der Abnehmer das möglicherweise mangelhafte Produkt dennoch adäquat und ohne Risiko einer etwaigen Beschädigung auf eigene Kosten zu lagern. Den diesbezüglichen Aufwand übernimmt der Abnehmer.
7.3 Als Mangel an der Ware zählen nicht Schäden, die der Abnehmer durch unsachgemäße und vertragswidrige Behandlung oder Aufgrund einer Nichtbeachtung der Betriebsanleitung des Herstellers verursacht hat. Ebenso gelten Eigenschaften der Ware nicht als Mangel, wenn diese die Funktionstüchtigkeit der Ware nicht beeinträchtigen und auch optisch keine für den Einsatzzweck relevante Beeinträchtigung darstellen (z.B. Kratzer am Gehäuse einer Eismaschine, andere Farbe oder Geräusche von Maschinen/Geräuschpegel). Ebenso zählt ein fehlender Stecker nicht als Mangel (siehe oben Punkt 2). Abweichungen von der angegebenen maximal produzierbaren Eismenge (Liter) im einstelligen Prozent-Bereich, sind auch aufgrund äußerer und nicht von eisbedarf365 beeinflussbarer Faktoren (z.B. Stromzufuhr, Anteil an Schlagobers etc.) möglich und stellen noch keinen Mangel dar.
7.4 Reklamationen auf Grund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Beschwerden müssen schriftlich unter den im Impressum genannten Kontaktdaten geltend gemacht werden.
7.5 eisbedarf365 haftet für Personenschäden, welche durch das zumindest leicht fahrlässige und rechtswidrige Verhalten von eisbedarf365 verursacht wurden. Darüber hinaus haftet eisbedarf365 nur, sofern vom Abnehmer zumindest ein grob fahrlässiges Verhalten von eisbedarf365 nachgewiesen wird.
7.6 Insbesondere haftet eisbedarf365 nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter. Dies gilt insbesondere auch im Fall der Lieferung mangelhafter Ware oder bei Lieferverzug.
7.7 Sofern – für welchen Fall auch immer – eine Pönale zulasten von eisbedarf365 vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung eines über die Pönale hinausgehenden Schadenersatzes wird einvernehmlich ausgeschlossen.
7.8 Eine etwaige Haftung von eisbedarf365 verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis des Abnehmers von Schaden und Schädiger, jedenfalls in drei Jahren nach Erbringung der Leistung bzw. Lieferung.
7.9 Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen eisbedarf365 gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von eisbedarf365 verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
7.10 Die Abbildung kann von Original leicht abweichen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung
8.1 Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen – welcher Art auch immer – ist ausgeschlossen.
8.2 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
Schriftform und Geheimhaltung
9.1 Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, wobei ein e-mail genügt.
9.2 Der Abnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Die Weitergabe nicht öffentlich bekannter Daten (z.B. Preiskonditionen, technische Unterlagen etc.) berechtigt eisbedarf365 zur Geltendmachung einer Pönale von € 1.500,– pro Verstoß. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
Nennung als Referenz
10.1 Der Abnehmer stimmt der Nennung seines Namens bzw. seiner Firmenbezeichnung als Referenz auf der Website oder in sonstigen Unterlagen oder bei einer sonstigen außenwirksamen Kommunikation von eisbedarf365 zu. Davon umfasst ist auch die Verwendung des entsprechenden Firmenlogos.
10.2 Der Abnehmer kann dieser Verwendung für die Zukunft jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. Es besteht kein Anspruch auf Vernichtung bereits produzierten und/oder in Umlauf gebrachten Werbematerials.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel
11.1 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch.
11.2 Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Sankt Pölten zuständig. eisbedarf365 behält sich jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Abnehmers zu klagen.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck möglichst nahe kommt.
Datenschutz
12.1 Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter eisbedarf365.de/datenschutz.